Antwort:
Rechnungen, deren Aufwände bereits das neue Geschäftsjahr betreffen, sollten mit einem Datum im neuen Jahr erfasst werden.
Wir empfehlen Ihnen ein Datum ab dem 3. Tag des neuen Geschäftsjahres.
Damit kann der 1. benutzt werden für die Eröffnung des neuen Buchhaltungsjahres und der 2. für die Rückbuchungen.