1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage des Geschäftsverkehrs zwischen der Netfuchs GmbH als Lieferantin (nachfolgend "Netfuchs" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Besteller") genannt.
Die Lieferungen und Leistungen von Netfuchs erfolgen ausschliesslich auf Basis der nachfolgenden Bedingungen.


Umfang und Preis werden durch den schriftlichen Vertrag oder die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt , diese kann per Telefon, schriftlich oder via Internet übermittelt werden.
Allfällige Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung von Netfuchs bindend.

Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten Netfuchs nicht. Netfuchs widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Alle Einkaufsbedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich von Netfuchs anerkannt werden, sind für Netfuchs unverbindlich, auch soweit sie einer Bestellung zugrunde liegen und Netfuchs ihrem Inhalt nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.


Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist stets vorbehalten.
Mit der Auftragserteilung bzw. dem Vertragsschluss erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke rationeller Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.

2. Lieferung
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Annahme der Bestellung durch Netfuchs, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung.

Höhere Gewalt oder sonstige, von Netfuchs nicht verschuldete Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, Behinderung durch behördliche Anordnungen, Mangel an Rohstoffen und dergleichen berechtigen Netfuchs, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - auch hinsichtlich eines nicht erfüllten Teils - zurückzutreten.

Der Besteller kann von Netfuchs die Erklärung verlangen, ob Netfuchs zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt Netfuchs sich nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz sind in jedem Fall ausgeschlossen. Netfuchs ist in jedem Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3. Versand und Gefahr
Die Gefahr des Liefergegenstandes geht bei Absendung auf den Besteller über. Die Versandart wird ohne abweichende Vereinbarung durch Netfuchs bestimmt. Fracht, Zoll und Überführungsgebühren usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Ohne anders lautende Weisung wird Hardware von Netfuchs auf Kosten des Bestellers für den Transport versichert.

4. Preise
Die Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag. Sie entsprechen der jeweiligen Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. des Vertragsschlusses.

Bei bis zur Lieferung eintretenden aussergewöhnlichen Umständen wie z.B. Lohn- oder Rohstoffpreiserhöhungen, Erhöhung öffentlicher Lasten und Abgaben und ähnliches behält sich Netfuchs eine Erhöhung im Wert der Mehrkosten vor.

Verkaufspreise für Produkte jeglicher Art schliessen keinerlei Dienstleistungen und / oder Spesen ein. Diese werden separat verrechnet.

Dienstleistungen mit Verrechnung nach Zeitaufwand, werden im Abrechnungstakt von 0.25 Std. in Rechnung gestellt.

Preise gelten grundsätzlich exklusiv allfälliger Mehrwertsteuern und allfälliger anderer Abgaben.
Verpackungskosten trägt grundsätzlich der Besteller.

5. Vertragslaufzeiten
Hosting, Online-Shops und Websites:
Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Sofern 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraumes keine Kündigung bei der Netfuchs GmbH eintrifft, wird der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert.

Suchmaschinen-Optimierungs und Onlinemarketing Abonnements:
Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate.
Sofern 30 Tage vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraumes keine Kündigung bei der Netfuchs GmbH eintrifft, wird der Vertrag automatisch um 3 Monate verlängert.


Senden Sie Ihre Kündigung an info(at)netfuchs(dot)ch.
Eine Stornierung bis 10 Tage nach Rechnungsstellung ist gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.

Bei kundenspezifischen Programmieraufträgen und Aufträgen ab einer gewissen Betragshöhe, wird eine Anzahlung bei Bestellung fällig, die Höhe hängt vom jeweiligen Auftrag ab.

Bei Bestellung von Software welche im Onlineshop zum Download angeboten wird, werden die Produkte zum sofortigen Download als Demoversion angeboten. Dem Kunden wird normalerweise innerhalb 1 Werktages die Rechnung per Internet zugestellt. Nach Zahlungseingang werden die notwendigen Lizenzen freigeschaltet oder in Form von Lizenzschlüsseln an den Kunden übermittelt.

Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung Verzug ein.
Der Verzugszins beträgt 8%. Checks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst mit Gutschrift als Zahlung.
Bei Teillieferungen wird der Preis jeder Lieferung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig.

Bei erfolgloser Mahnung, Checkprotesten und sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, werden sämtliche Forderungen von Netfuchs, unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele, sofort fällig.

Erfährt Netfuchs nach Auftragsbestätigung Umstände, die die Kreditwürdigkeit eines Bestellers als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist Netfuchs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen.

Ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht des Bestellers ist bei allen Lieferungen, auch Teillieferungen, ausgeschlossen.
Minderung des Preises ist nur nach Massgabe von Ziff. 8a) dieser Bedingungen zulässig. Solange Netfuchs ein Minderungsrecht des Bestellers nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, ist der Besteller verpflichtet, den vollen Preis zu entrichten.

Zahlungsverzug des Bestellers entbindet Netfuchs von jeglicher vertraglichen Leistungspflicht.
Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- bzw. Restpreis sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen und Leistungen von Netfuchs erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt.

a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Netfuchs bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Sofern der Eigentumsvorbehalt der Eintragung in einem amtlichen Register bedarf, erklärt sich der Besteller im voraus mit dieser Eintragung einverstanden. Netfuchs ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger Verzugszinsen und Kosten den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Sitz/ Wohnsitz des Bestellers auf dessen Kosten einzutragen.

Der Käufer gibt mit seiner Unterschrift auf der Bestellung sein Einverständnis zu dieser Eintragung. Der Besteller verpflichtet sich, Netfuchs während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes jede Änderung seines Sitzes/Wohnsitzes sofort anzuzeigen.
Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht veräussern, übereignen, verpfänden, ausleihen oder sonstwie auf Dritte übertragen.
Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Mieträumlichkeiten verbracht, ist dem Vermieter das Eigentumsrecht der Netfuchs bekanntzugeben. Netfuchs ist zu dieser Bekanntgabe ebenfalls berechtigt.
Von jeder Beeinträchtigung der Rechte von Netfuchs durch Dritte muss der Besteller Netfuchs unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware oder an ihre Stelle getretene Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

b) Benutzungsrechte des Bestellers an gelieferter Software entstehen erst mit vollständiger Bezahlung.
Von Netfuchs gelieferte Offerten, Konzepte und Softwarelösungen bleiben Eigentum von Netfuchs. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und weder kopiert noch zur Selbstherstellung benutzt, noch weiterentwickelt werden. Das Urheberrecht steht in allen Fällen Netfuchs zu.
Der Besteller darf die zur Verfügung gestellte Software nur gemäss dem Lizenzvertrag verwenden. Er darf die Software einschliesslich Dokumentation Dritten weder ganz noch teilweise überlassen oder zugänglich machen. Die übergebene Software und der Inhalt der Dokumentation bleiben Eigentum von Netfuchs, auch wenn daran Änderungen vorgenommen werden.

8. Gewährleistung
a) Generell
In jedem Fall ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche des Bestellers für jeden mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, soweit sie über die unter b) und c) umschriebene Haftung hinausgehen.

Ausgeschlossen ist jede Haftung von Netfuchs für Betriebsstillstand, Datenverlust, Datenverfälschung und für Folgeschäden.
Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbindet Netfuchs von jeglicher Gewährleistungspflicht.

b) Hardware
Für die gelieferte Ware gilt primär die Garantie des Herstellers gemäss Spezifikation im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung. Netfuchs leistet subsidiär Gewähr auf die Dauer von 12 Monaten. Die Gewährleistung beginnt ab Datum der Auslieferung, bei von Netfuchs durchgeführten Hardware-Installationen ab dem Tage der Beendigung der Installation.
Die Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, ferner nicht auf Schäden, die nach der Auslieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, chemischer, elektromechanischer oder atmosphärischer Einflüsse auftreten. Jegliche Gewährleistung erlischt bei einem Eingriff in eine Baugruppe bzw. ein System ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Netfuchs. Die Gewährleistung von Netfuchs erstreckt sich auf Material- und Herstellfehler.
Mängelrügen sind binnen 8 Tagen nach Lieferung zu erheben. Sie müssen schriftlich unter genauer Angabe des behaupteten einzelnen Mangels erfolgen. Sie haben auf die Erfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen keinen Einfluss.
Ist die Beanstandung berechtigt, so kann der Besteller nur Minderung des Preises, nicht aber Wandelung, Schadenersatzleistung oder Ersatzlieferung verlangen. Netfuchs ist statt dessen jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl statt des Ersatzes des Minderwertes die Mängel der gelieferten Ware zu beseitigen oder mängelfreie Ware zu liefern.
Auch bei Beanstandung hat der Besteller die Ware zunächst anzunehmen, abzuladen und sachgemäss zu lagern. Rücksendungen sind ordnungsgemäss zu verpacken, evtl. Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, im Falle der Rücksendung die Ware für den Transport zu versichern.

c) Software
Sofern ein Updateabonnement mit der Netfuchs abgeschlossen und bezahlt wurde, verpflichtet sich Netfuchs zur Fehlerbeseitigung ohne weitere Kosten.

Der Besteller hat Kenntnis davon, dass Software nicht für jede denkbare Situation eine Lösung kennt und die Beseitigung solcher Mängel sich als unmöglich oder zeitlich sehr aufwendig herausstellen kann.

Es ist in seiner Verantwortung, diesem Umstand beim Einsatz der Software bzw. der EDV allgemein, Rechnung zu tragen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Interlaken.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Netfuchs und dem Besteller ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

10. Sonstiges
Die Rechte des Bestellers sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Netfuchs nicht übertragbar.

11. Teilnichtigkeit

Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Die Geschäftsleitung der Netfuchs GmbH

Stand der AGB: 01.03.2017